1a Mitgliedschaft:

Mitglied kann jeder werden, der seinen Beitritt durch ausfüllen des Aufnahmeantrags erklärt und diesen beim jeweiligen Übungsleiter, im Vereinszentrum am Cappenberger See 1a oder bei Gabi Kubisch unterschrieben einreicht.
Die Beitrittserklärung beinhaltet die Anerkennung der Vereinssatzung.

Das Aufnahmeformular kann hier aufgerufen und geladen werden. 

Beiträge

  Jahresbeiträge: Aufnahmegebühr:
Kinder, Jugendliche, Azubis, Wehrpflichtige,
Studenten (max. bis zum 25. Lebensjahr)
EUR 60,00
(=5,00 EUR/Monat)
EUR 10,00
Erwachsene EUR 96,00
(8,00 EUR/Monat
EUR 15,00
Familienbeitrag EUR 192,00
(16,00 EUR/Monat
EUR 15,00

Kursteilnehmer-/innen Aquafitness zusätzl. jährl. Kursgebühr
Kursteilnehmer-/innen Nordicwalking zusätzl. jährl. Kursgebühr

 

Kursteilnehmer-/innen Yoga zusätzl. 50 € für jew. 10 Einheiten
á 90min (Nichtmitglieder 100 EUR)

Teilnehmer/innen Cycling zusätzlich 1,00 € je Einheit.
Abrechnung erfolgt vierteljährlich anhand der Anmeldungen 
in der Vereinsapp.

 

EUR 48,00
EUR 0,00

 

 

 

 

 

 

 

Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge beginnt am 1. des Anmeldemonats. Bei der Anmeldung wird neben der Aufnahmegebühr der Jahresbeitrag für das restliche Kalenderjahr fällig. Zahlungen können grundsätzlich nur mittels SEPA-Lastschrifteinzug vorgenommen werden (eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich). Mit dem Aufnahmeantrag ist die Einzugsermächtigung ausgefüllt einzureichen.

Die Jahresbeiträge für die Folgejahre werden am 1. Januar eines jeden Jahres eingezogen.  Das Mitglied ermächtigt den Schwimmverein Lünen 08 e.V., seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vereinsverwaltung zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) oder Dachverbände (z.B.  der Deutsche Schwimmverband für Turniermeldungen)  weitergegeben werden  dürfen.

Dem Mitglied ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO hat das Mitglied gelesen und zur Kenntnis genommen.

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Das Mitglied willigt ein, dass Fotos und Videos von seiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen):

– Homepage des Vereins und Vereinsapp,

– Social Media Seiten des Vereins,

– regionale Presseerzeugnisse.

Der Verein weist darauf hin, dass die Fotos und Videos mit Darstellung der Personen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Schwimmverein Lünen 08 e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der Schwimmverein Lünen 08 e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

Wir weisen ferner darauf hin, dass trotz eines Widerrufs Fotos und Videos von der jeweiligen Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:

Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen ist neben der Einwilligung des Mitgliedes auch die Einwilligung des/der gesetzl. Vertreter erforderlich.

Austritt:
Der Austritt aus dem Verein kann nur gegenüber dem Vorstand schriftlich und spätestens bis zum 30 September des laufenden Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr erklärt werden.