1a Mitgliedschaft:
Mitglied kann jeder werden, der seinen Beitritt durch ausfüllen des Aufnahmeantrags erklärt und diesen beim jeweiligen Übungsleiter, im Vereinszentrum am Cappenberger See 1aoder bei Gabi Kubisch unterschrieben einreicht.
Die Beitrittserklärung beinhaltet die Anerkennung der Vereinssatzung.
Das Aufnahmeformular steht hier zum Download bereit.
Beiträge
Jahresbeiträge: | Aufnahmegebühr: | |
Kinder, Jugendliche, Azubis, Wehrpflichtige, Studenten (max. bis zum 25. Lebensjahr) |
EUR 60,00 (=5,00 EUR/Monat) |
EUR 10,00 |
Erwachsene | EUR 96,00 (8,00 EUR/Monat |
EUR 15,00 |
Familienbeitrag | EUR 192,00 (16,00 EUR/Monat |
EUR 15,00 |
Kursteilnehmer-/innen Aquafitness zusätzl. jährl. Kursgebühr
Kursteilnehmer-/innen Yoga zusätzl. 50 € für jew. 10 Einheiten
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EUR 48,00
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Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge beginnt am 1. des Anmeldemonats. Bei der Anmeldung wird neben der Aufnahmegebühr der Jahresbeitrag für das restliche Kalenderjahr fällig. Zahlungen können grundsätzlich nur mittels SEPA-Lastschrifteinzug vorgenommen werden (eine andere Zahlungsweise ist nicht möglich). Mit dem Aufnahmeantrag ist die Einzugsermächtigung ausgefüllt einzureichen.
Die Jahresbeiträge für die Folgejahre werden am 1. Januar eines jeden Jahres eingezogen. Das Mitglied ermächtigt den Schwimmverein Lünen 08 e.V., seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vereinsverwaltung zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) oder Dachverbände (z.B. der Deutsche Schwimmverband für Turniermeldungen) weitergegeben werden dürfen. Außerdem darf der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos von dem Mitglied auf der Homepage des Vereins veröffentlichen und diese ggf. an Print und anderen Medien übermitteln. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben erfolgt freiwillig und kann jederzeit durch das Mitglied ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Austritt:
Der Austritt aus dem Verein kann nur gegenüber dem Vorstand schriftlich und spätestens bis zum 30 September des laufenden Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr erklärt werden.